Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs. 1 S. 1 NDO; § 114 Abs. 1 S. 1 NDO; § 117 Abs. 7 NDO
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund Dienstvergehen; Dienstvergehen durch Steuerhinterziehung und unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen; Berücksichtigung von Milderungsgründen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Möglichkeit einer geminderte ... - IWW
- Judicialis
NDO § 12 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NDO § 12 Abs. 1 Satz 1
Disziplinarische Ahndung von Steuerhinterziehung und unerlaubter Hilfe in Steuersachen durch einen Finanzbeamten - Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Dienst; Finanzbeamter; Milderungsgrund; Steuerhinterziehung; eingeschränkte Steuerungsfähigkeit; psychische ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Pensionierter Finanzbeamter verliert Ruhegehalt wegen Steuerhinterziehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund Dienstvergehen; Dienstvergehen durch Steuerhinterziehung und unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen; Berücksichtigung von Milderungsgründen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Möglichkeit einer geminderte ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pensionierter Finanzbeamter verliert Ruhegehalt wegen Steuerhinterziehung
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 11.05.2004 - 5 A 2/03
- OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Papierfundstellen
- DÖV 2006, 750
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 23.00
Dienstvergehen wegen ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst an einem Tag und der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Diese Auffassung ist aber unzutreffend, weil das Gesetz, wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt, von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen ausgeht (vgl. NDH, Urt. v. 28.1.2005 - 1 NDH L 6/03 - Urt. v. 13.06.2002 - 1 NDH L 1820/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02 - Urt. v. 26.09.2001 - 1 D 23/00 -).Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass in den Fällen, in denen der durch das Gewicht des Dienstvergehens eingetretene Vertrauensschaden so erheblich ist, dass bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst erfolgen muss, die Aberkennung des Ruhegehalts erforderlich ist, um den mit dieser Disziplinarmaßnahme verfolgten Zwecken der Generalprävention und der Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes Geltung zu verschaffen (BVerwG, Urt. v. 26.09.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Denn selbst wenn die Einschätzung des Arztes zutreffen sollte, wäre die Aberkennung des Ruhegehalts nicht zu beanstanden, weil von einem Beamten im Hinblick auf die von ihm als selbstverständlich geforderte und langjährig geübte Pflichterfüllung erwartet werden muss, dass er auch bei verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen die Verletzung zentraler und leicht einsehbarer Kernpflichten aufbringt (BVerwG, Urt. v. 29.08.2001 - 1 D 8.00 - Urt. v. 23.10.2002, a.a.O.).Daher erlaubt selbst eine verminderte Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit es nicht, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen, wenn - wie hier - gegen zentrale Kernpflichten verstoßen worden ist, deren besonderes Gewicht jeder Finanzbeamte ohne weiteres erkennen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02
Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Denn dieser Milderungsgrund setzt voraus, dass das Dienstvergehen Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1998 - 1 D 97/97 - Urt. v. 09.05.2001 - 1 D 22/00 - Urt. v. 23.10.2002 - 1 D 5/02 -).Denn selbst wenn die Einschätzung des Arztes zutreffen sollte, wäre die Aberkennung des Ruhegehalts nicht zu beanstanden, weil von einem Beamten im Hinblick auf die von ihm als selbstverständlich geforderte und langjährig geübte Pflichterfüllung erwartet werden muss, dass er auch bei verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen die Verletzung zentraler und leicht einsehbarer Kernpflichten aufbringt (BVerwG, Urt. v. 29.08.2001 - 1 D 8.00 - Urt. v. 23.10.2002, a.a.O.).
- BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00
Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Während die Kriminalstrafe die Ahndung kriminellen Unrechts bezweckt, dient die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme dazu, das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Berufsbeamtentums und damit in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 72/97 - Urt. v. 6.7.2000 - 2 WD 9/00 -). - BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Denn dieser Milderungsgrund setzt voraus, dass das Dienstvergehen Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1998 - 1 D 97/97 - Urt. v. 09.05.2001 - 1 D 22/00 - Urt. v. 23.10.2002 - 1 D 5/02 -). - BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97
Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Während die Kriminalstrafe die Ahndung kriminellen Unrechts bezweckt, dient die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme dazu, das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Berufsbeamtentums und damit in die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.1999 - 1 D 72/97 - Urt. v. 6.7.2000 - 2 WD 9/00 -). - BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02
Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Diese Auffassung ist aber unzutreffend, weil das Gesetz, wie sich auch aus § 117 Abs. 7 NDO ergibt, von der Gleichwertigkeit beider Disziplinarmaßnahmen ausgeht (vgl. NDH, Urt. v. 28.1.2005 - 1 NDH L 6/03 - Urt. v. 13.06.2002 - 1 NDH L 1820/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.4.2003 - 1 D 27/02 - Urt. v. 26.09.2001 - 1 D 23/00 -). - BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 97.97
Vorsätzlicher Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zu voller Hingabe an den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Denn dieser Milderungsgrund setzt voraus, dass das Dienstvergehen Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1998 - 1 D 97/97 - Urt. v. 09.05.2001 - 1 D 22/00 - Urt. v. 23.10.2002 - 1 D 5/02 -). - OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 1 NDH L 9/03
Letztverbindliche Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit durch den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Ein aktiver Beamter ist dann aus dem Dienst zu entfernen, wenn das für die Aufrechterhaltung des Beamtenverhältnisses unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten endgültig zerrüttet ist (NDH, Urt. v. 12.5.2005 - 1 NDH L 9/03 - Beschl. v. 23.06.2003 - 1 NDH M 2/03 -). - OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04
Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.12.2005 - 1 NDH L 6/04
Die Aberkennung des Ruhegehalts setzt nach § 12 Abs. 1 Satz 1 NDO voraus, dass bei einem aktiven Beamten die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre (vgl. NDH, Urt. v. 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04 - Urt. v. 13.01.2005 - 2 NDH L 6/04 - Urt. v. 21.01.2002 - 1 NDH L 3644/02 - Urt. v. 13.06.2002 - 1 NDH L 1820/01 -). - OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 1 NDH L 6/03
Schuldhafte Verletzung der beamtenrechtlichen Dienstpflichten bei Rückfall in die …
- OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 1 NDH M 2/03
Alkoholabhängigkeit; Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Rückfall; …